Schenkung und Übergabe

Immobilienvermögen fair und nachvollziehbar übertragen.

Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, trifft eine langfristige Entscheidung. Eine unabhängige Bewertung zeigt den Wert zum vereinbarten Stichtag und schafft eine gemeinsame Tatsachengrundlage für Familie, Notariat, Rechts- und Steuerberatung.

Thomas Grasl berät zur Immobilienbewertung bei Schenkung
Besprechung einer Immobilienübergabe in Tirol

Österreichische Rahmenbedingungen

Wert, Rechte und Gegenleistungen gemeinsam betrachten.

In Österreich gibt es derzeit keine Schenkungssteuer. Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken fällt grundsätzlich dennoch Grunderwerbsteuer an. Wohnrecht, Fruchtgenuss, Pflegeverpflichtungen oder übernommene Schulden können die Übergabe und die Bewertungsfrage beeinflussen.

Die Vertragsgestaltung und steuerliche Einordnung übernehmen Notariat, Rechts- oder Steuerberatung. Das Gutachten von Thomas Grasl liefert dazu den nachvollziehbaren Immobilienwert.

Offizielle Information: oesterreich.gv.at – Schenkung

Prüfung von Plänen und Rechten bei einer Immobilienschenkung

Vor der Bewertung

Verträge und vorbehaltene Rechte früh offenlegen.

Neben Grundbuch, Plänen und Bauunterlagen sind Entwürfe des Übergabe- oder Schenkungsvertrags wichtig. Besonders Wohnrechte, Fruchtgenuss, Belastungs- und Veräußerungsverbote sowie sonstige Leistungen müssen für die konkrete Bewertungsaufgabe bekannt sein.

Typische Ziele

Warum vor der Übergabe bewerten?

01

Faire Aufteilung

Der Wert macht Unterschiede zwischen mehreren Vermögenswerten und Zuwendungen nachvollziehbar.

02

Rechte bewerten

Vorbehaltene oder eingeräumte Rechte können den Wert der übertragenen Position verändern.

03

Entscheidung dokumentieren

Ein Gutachten hält Bewertungsstichtag, Befund und Herleitung transparent fest.

Persönlich begleitet

Mit einem nachvollziehbaren Wert übergeben.

Thomas Grasl stimmt Bewertungszweck und Umfang vorab mit Ihnen ab und erstellt das Gutachten persönlich.

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