Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Immobilienbewertung — Tirol

Vom Auftrag bis zum Ergebnis

Schritte zur Erstellung eines Immobiliengutachtens.

Ein klarer Ablauf schafft Sicherheit: Zuerst werden Anlass und Umfang geklärt, danach folgen Unterlagenprüfung, Besichtigung, Datenrecherche, Bewertung und die persönliche Übergabe des Gutachtens.

Bearbeitungsumfang, benötigte Unterlagen, Honorar und der voraussichtliche Zeitrahmen werden vor der Beauftragung persönlich abgestimmt.

1. Anliegen und Bewertungszweck klären

Im ersten Gespräch geht es um die Immobilie, den Bewertungsanlass und die Frage, wofür das Ergebnis benötigt wird. Eine Bewertung für Verkauf oder Finanzierung kann andere Anforderungen haben als ein Gutachten für Verlassenschaft, Scheidung, Steuer oder ein gerichtliches Verfahren.

Für die erste Einordnung genügen meist Objektart, Lage, Anlass und eine bekannte Frist. Danach lässt sich festlegen, welche Gutachtenart fachlich sinnvoll ist.

2. Umfang, Honorar und Auftrag abstimmen

Sie erhalten vor der Beauftragung eine klare Beschreibung der vorgesehenen Leistung und ein schriftliches Honorarangebot. Erst nach der Abstimmung wird der Auftrag erteilt.

Gleichzeitig wird geklärt, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und welche Informationen noch benötigt werden.

3. Unterlagen prüfen und Ortstermin vorbereiten

Grundbuchsauszug, Pläne, Bescheide, Flächenangaben sowie gegebenenfalls Miet- oder Nutzungsunterlagen werden auf Plausibilität und Bewertungsrelevanz geprüft. Fehlende Unterlagen müssen nicht vor der ersten Anfrage vollständig vorliegen.

Ist eine Besichtigung erforderlich, wird ein Ortstermin vereinbart und gemeinsam vorbereitet.

4. Besichtigung und Befundaufnahme

Vor Ort werden unter anderem Lage, Nutzung, Bauweise, Erhaltungszustand, Ausstattung und erkennbare wertrelevante Besonderheiten aufgenommen. Der konkrete Umfang richtet sich nach Auftrag und Objektart.

Die Befundaufnahme ist keine zerstörende Bauteilprüfung und ersetzt keine technische Gebäudeuntersuchung, sofern eine solche nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wird.

5. Datenrecherche und Bewertung

Nach der Besichtigung werden Objektunterlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und geeignete Marktdaten zusammengeführt. Je nach Objekt und Bewertungszweck kommen die fachlich passenden Bewertungsverfahren zur Anwendung.

Wertansätze, Annahmen und Rechenschritte werden so dokumentiert, dass das Ergebnis nachvollziehbar bleibt.

6. Gutachten, Übergabe und Erläuterung

Das fertige Gutachten enthält Befund, Bewertungsgrundlagen, Methodik und Ergebnis. Offene Fragen können bei der Übergabe persönlich besprochen werden.

Die Bearbeitungszeit hängt insbesondere von Objektart, Unterlagenlage, Komplexität und gewünschtem Gutachtenumfang ab. Ein realistischer Zeitrahmen wird nach der Erstprüfung vereinbart.

Den Ablauf für Ihre Immobilie klären?

Schildern Sie kurz Objekt, Anlass und gewünschte Frist. Sie erhalten eine persönliche Einordnung der nächsten Schritte.