Vor dem Termin
Nach der Beauftragung wird vereinbart, welche Bereiche zugänglich sein sollen und wer beim Termin anwesend ist. Vorhandene Pläne, Bescheide und Flächenangaben helfen dabei, die Besichtigung vorzubereiten.
- Zugang zu den vereinbarten Räumen und Gebäudeteilen ermöglichen
- Schlüssel für Nebenräume, Keller, Garage oder Technikbereiche bereithalten
- Bekannte Umbauten, Schäden oder Besonderheiten offen ansprechen
- Vorhandene Objektunterlagen möglichst vorab übermitteln
Was vor Ort aufgenommen wird
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach Objektart und Auftrag. Typischerweise werden Lage, Nutzung, Bauweise, Erhaltungszustand, Ausstattung und erkennbare wertrelevante Besonderheiten betrachtet.
- Gebäude, Räume und vereinbarte Außenbereiche
- Grundrisssituation und augenscheinliche Plausibilität der Flächen
- Ausstattungsstandard und Modernisierungen
- Erkennbare Schäden oder Instandhaltungsrückstände
- Zufahrt, Erschließung und objektspezifische Lagefaktoren
- Fotodokumentation im erforderlichen Umfang
Muss die Immobilie besonders vorbereitet werden?
Eine aufwendige Präsentation ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die vereinbarten Bereiche sicher zugänglich sind. Persönliche oder sensible Gegenstände können selbstverständlich vorab weggeräumt werden.
Bei vermieteten Objekten sollten Termin und Zutritt rechtzeitig mit den betroffenen Personen abgestimmt sein.
Wer sollte anwesend sein?
Es genügt eine Person, die Zugang gewähren und Fragen zum Objekt beantworten kann. Eigentümer, Hausverwaltung, Mieter oder andere Beteiligte müssen nicht automatisch gemeinsam teilnehmen.
Wer sinnvollerweise anwesend ist, wird bei der Terminvereinbarung anhand des Bewertungsanlasses geklärt.
Was der Ortstermin nicht umfasst
Die übliche Befundaufnahme für ein Immobiliengutachten ist eine augenscheinliche, nicht zerstörende Besichtigung. Verdeckte Bauteile werden nicht geöffnet. Eine technische Gebäudeprüfung, Schadstoffuntersuchung oder umfassende Mängeldiagnose ist nur Teil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach der Besichtigung
Die aufgenommenen Informationen werden mit den Unterlagen und recherchierten Daten zusammengeführt. Falls sich Rückfragen oder zusätzlicher Unterlagenbedarf ergeben, werden diese Punkte direkt abgestimmt.
Danach folgen Bewertung, Plausibilisierung und Ausarbeitung des schriftlichen Gutachtens.
Ortstermin und Gutachten persönlich abstimmen?
Schildern Sie Immobilie, Bewertungsanlass und Ort. Sie erhalten eine klare Einordnung der nächsten Schritte.